| Antragstellung ist ab 1.2.2012 möglich. |
330,- Bafa – Förderung sichern für Nachrüstung eines Partikelfilters
Antragstellung ist ab 1.2.2012 möglich.
Ab sofort können sie ihr Fahrzeug nachrüsten mit einem Partikelfilter um die grüne Plakette zu erhalten, selbstverständlich hilft ihn unserer Team vom Autohaus Gottstedt bei der Antragstellung um die Bafa - Förderung zu erhalten.
Die Voraussetzung zur Förderung sind folgende
- Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt auf die Antragstellerin oder Antragsteller im Inland zugelassen sein.
- PKW mit Dieselmotor, die bis einschließlich 31.12.2006 erstmalig zugelassen wurden.
- Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen mit Dieselmotor mit einer besonderen Zweckbestimmung z.B. Krankenwagen, Wohnmobile, Fahrzeuge mit Behindertenumbauten (rollstuhlgerechte Fahrzeuge) sowie Leichenwagen, die bis einschließlich 31.12.2006 erstmals zugelassen wurden.
- Leichte Nutzfahrzeuge mit Dieselmotoren mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen, die bis einschließlich 16.12.2009 erstmals zugelassen wurden.
- Weiterhin können auch Unternehmen grundsätzlich antragsberechtigt sein.
Nachrüstung die ab 1.1.2012 bis einschließlich 31.12.2012 erfolgen, können gefördert werden.
Entscheidend ist der Tag nach Feststellung der Zulassungsbehörde, dass der Partikelfilter am Fahrzeug nachgerüstet wurde.
Die Förderung beträgt nur einmalig 330,- Euro als Festbetragszuschuss.
Achten Sie bitte darauf, dass der Tag der Nachrüstung in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) eingetragen wird, was selbstverständlich auch von unserem Team Autohaus Gottstedt erledigt werden kann.
Weitere Informationen hierzu, können sie in der Gebrauchtwagenfabrik Autohaus Gottstedt GmbH erhalten. Alle Angaben sind vom Bafa – Förderprogramm Irrtümer vorbehalten.
Achtung Förderprogramm beinhaltet 30.000.000 ,- Euro d.h. nur ca. 91.000 Fahrzeuge
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